Klub alter Pfadi-Führer (KAPF)
6463 Bürglen

Festgelegt an der Gründungsversammlung 3. Dezember 1988 in der Aula, Bürglen.
Geändert an GV 9. Dez. 2018 (Text kursiv und blau)

1.     Klub alter (ehemaliger) Pfadi-Führer aus der Pfadiabteilung „Wilhelm Tell“, Bürglen, kurz „KAPF“ genannt. Gemeinschaft in ungezwungener Form, die nicht streng vereinsmässig geführt wird.

2.     Alljährlich werden 3 – 4 Anlässe (Zusammenkünfte) organisiert. Die Teilnahme an den Anlässen ist freiwillig. Aus organisatorischen Gründen ist jeweils eine schriftliche Anmeldung erforderlich.

3.     Einern Vierergremium, das alle Jahre neu bestimmt wird, obliegt die Organisation und Durchführung der Anlässe und Zusammenkünft.

4.     Der Schlusshock findet jeweils am letzten Samstag im Oktober statt.

5.     Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag von Fr. 10.– zu entrichten. Der Beitrag wird mittels Einzahlungsschein anfangs Jahr eingezogen. Der Beitrag entfällt bei Eintritt ins Altersheim «Gosmergartä» 

6.     Über die Klubfinanzen ist ein Kassabuch zu führen. Das jeweilige Organisationsgremium bestimmt aus seinen Reihen einen Kassier.

7.     Bei der Vereinsauflösung fällt das Vermögen der Pfadiabteilung „Wilhelm Tell“, Bürglen zu. Sollte die Pfadiabteilung vorher aufgelöst werden, ist das Vermögen von der Einwohnergemeinde Bürglen zu verwalten und nach 5 Jahren zugunsten der Jugendarbeit zu verwenden.

8.     Das Harsch-Horn, Zeitschrift der Urner Pfadfinder, ist allen KAPF-Mitgliedern zuzustellen.


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